Umgang mit MRSA-Patienten im ambulaten Bereich
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus Isolate zeichnen sich durch Unempfindlichkeit
gegenüber allen ß-Laktamantibiotika (z. B. Flucloxacillin (Staphylex®)) aus und besitzen darüber
hinaus oft weitere Resistenzen. Dieses erschwert die Therapie von MRSA-Infektionen. Aus diesem
Grunde ist man bestrebt, die Verbreitung von MRSA einzudämmen. Während wirksame Maßnahmen
im Krankenhaus oft thematisiert werden und entsprechende Empfehlungen des Robert-Koch Instituts
(www.rki.de) vorliegen, sind für den niedergelassenen Arzt nur wenig Informationen über den
Umgang mit MRSA-Patienten verfügbar. Ein Grund für uns, häufig gestellte Fragen aus Ihren Reihen
aufzugreifen und auf der Grundlage von Expertenmeinungen zu beantworten:
Besiedlung oder Infektion
Die Konsequenz eines MRSA-Nachweises für den Patienten ist davon abhängig, ob es sich um eine
Besiedlung oder Infektion handelt. S. aureus verursacht häufig Haut- und Weichteilinfektionen und
seltener Septikämien. Infektionen durch MRSA bedürfen in der Regel einer intravenösen Therapie
durch Vancomycin oder Linezolid; oberflächliche Wundinfektionen können oft auch alleine durch
Antiseptika (z.B. Lavasept) therapiert werden. In den meisten Fällen wird ein MRSA jedoch als Keim
der Standortflora nachgewiesen und bedarf keiner systemischen Antibiotikatherapie.
Krankheitswert einer MRSA-Besiedlung
Ungefähr 20 % der Normalbevölkerung sind ein ständiger Träger von S. aureus (Methicillin-
empfindlich oder –resistent), 60 % ein intermittierender Träger. Hinsichtlich der Pathogenität
unterscheidet sich ein MRSA nicht von einem Methicillin-empfindlichen S. aureus. Somit besitzt eine
Studien haben jedoch gezeigt, dass chirurgische Patienten mit einer S. aureus bzw. MRSA Besiedlung
ein erhöhtes Risiko für eine Wundinfektion mit diesem Erreger haben. Somit kann eine MRSA-
Sanierung im Hinblick auf zukünftige Eingriffe für den Patienten von großem Nutzen sein.
Infektionsgefahr durch MRSA-Patienten
Außerhalb des Krankenhauses erfolgt die Übertragung von MRSA hauptsächlich durch engen
Hautkontakt. Für gesunde Kontaktpersonen (Arzt oder Angehörige) ist das Risiko einer Infektion sehr
gering. Normaler Sozialkontakt (z. B. Händeschütteln, Umarmen) ist ohne Einschränkungen möglich.
Allerdings sollten sich die Kontaktpersonen im Anschluss die Hände waschen oder desinfizieren. In
der häuslichen Gemeinschaft mit MRSA-Trägern sind keine Vorkehrungen nötig. Eine gute
persönliche Hygiene und Händewaschen sind als Vorsichtsmaßnahmen ausreichend. Ein
routinemäßiges Screening von Personal oder Angehörigen nach MRSA-Kontakt ist nicht notwendig.
Da Personen mit chronischen Hautekzemen (z. B. Psoriasis, Neurodermitis) leicht durch MRSA
besiedelt werden, sollten sie den intensiven Umgang mit MRSA-Patienten meiden.
Sanierung von MRSA-Trägern
Eine Sanierung wird i. d. R. über 5 Tage durchgeführt und beinhaltet:
3 x täglich Mupirocin-Nasensalbe in beide Nasenvorhöfe einbringen.
Bei positivem Befund an anderen Körperstellen 1-2 x tägl. Ganzkörperwaschung mit Octenisan
(oder ähnliche Präparate). Während der Sanierung täglich Kleidung, Bettwäsche, Handtücher,
Mindestens eine, besser 3 Kontrollabstrichserien von Nase und zuvor positiven Körperstellen ab 3
Tage nach Sanierungsende. Zum Nachweis eines dauerhaften Sanierungserfolges sind weitere
Kontrollen nach 3 und 12 Monaten zu empfehlen.
Praxishygiene bei MRSA-Patienten
MRSA-Patienten dürfen das Wartezimmer ohne Einschränkungen benutzen.
Händedesinfektion nach Kontakt mit Patienten.
Desinfektion von Flächen oder Gegenständen mit intensivem und direktem Hautkontakt (z.B.
Untersuchungsliege, Stethoskop, Blutdruckmanschette etc.).
Patientenbezogene Schutzkittel sind bei engem Körperkontakt oder der Gefahr von Kontakt zu
Einmalhandschuhe werden bei möglichem Kontakt zu Körpersekreten und Versorgung von
Ein Mund-Nasenschutz ist bei Tätigkeiten in der Arztpraxis i. d. R. nicht notwendig (nur bei
MRSA in Alten- und Pflegeheimen
Der Umgang mit MRSA-Patienten in Alten-und Pflegeheimen ist in der Empfehlung des Robert Koch
Instituts „Infektionsprävention in Heimen“ (www.rki.de) niedergelegt. Erwähnenswert ist, dass soziale
Kontakte zu Mitbewohnern und Besuchern keiner Einschränkung unterliegen; mobile Bewohner
können am Gemeinschaftsleben teilnehmen. Besucher müssen keine Schutzkleidung tragen (aber
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Priv.-Doz. Dr. Gieffers unter Tel.: 05205/7299118 zur Verfügung. Sie finden diesen Artikel auch im Internet unter www.DIAMEDIS.eu in der Rubrik „Infos und Aktuelles“ zum
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