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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG, Artikel
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Bremsentod Wasserbasis

1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Handelsname
Bezeichnung des Stoffes
Beabsichtigter Gebrauch / beabsichtige Nutzung:
Hersteller / Lieferant
Cit Fabrik chemisch technische Produkte GmbH Kärntnerstraße 415 b 8054 Graz Österreich Tel: Notfallauskunft

2. Mögliche Gefahren

Gefahrenbezeichnung:

Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Enthält Permethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

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Gefährliche Stoffe:
Einstufung gemäß
Einstufung gemäß
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Volltexte der erwähnten R-Sätze siehe unter Kapitel 16.
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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. An die frische Luft bringen. Nach Einatmen
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen und Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken
Mund ausspülen. Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Hinweise für den Arzt:
Folgende Symptome können auftreten:
Kopfschmerz, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Hautreizung.
Gefahren
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge. Keine Milch, Rizinusöl oder alkoholische Getränke verabreichen.
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Geeignete Löschmittel
Wassersprühnebel alkoholbeständiger Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder
entstehende Gase

Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Bei Brand umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen. Weitere Angaben
Produkt aus Brandbereich entfernen, andernfalls Behälter mit Wasser kühlen. Abführung der Wärme zur Vermeidung von Drucksteigerung. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser dürfen nicht in die Kanalisation gelangen und müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Hitze- und Zündquellen fernhalten. Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Punkt 8) Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern. Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren) Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Punkt 13 entsorgen. Zusätzliche Hinweise
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
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7. Handhabung und Lagerung

Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Bei der Verarbeitung und Handhabung ist auf Einhaltung der gültigen arbeitsplatzbezogenen
Grenzwerte zu achten.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen
Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes.
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Lagerklasse:
Nicht belegt

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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung

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Expositionsgrenzwerte - Expositionsbegrenzung
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampfkonzentration unter den Luftgrenzwerten zu halten, muss ein zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

EINECS-Nr.
Bezeichnung
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Atemschutz
Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung. Handschutz
Evtl. Handschuhe aus Nitrilkautschuk oder Fluorkautschuk. Beachten Sie die Angaben des Handschuhherstellers zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten und die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz. Augenschutz
Hautschutz
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben:
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit:

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10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen:
Direkten Kontakt mit Wärmequellen vermeiden. Temperaturen über 60°C vermeiden. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Zu vermeidende Stoffe:
Thermische Zersetzung:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

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11. Toxikologische Angaben
Akute Toxizität:

Subakute bis chronische Toxizität:
Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt kann zu Reizungen der Schleimhäute und der Haut wie Rötung und Blasenbildung sowie zur Austrocknung der Haut führen. Es können Hautallergien auftreten. Flüssigkeitsspritzer können zu Augenreizungen führen. Das Einatmen von Aerosolen kann zu Reizungen der Atemwege führen. Verschlucken kann zu Übelkeit, Schwäche und zur Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems führen.
Allgemeine Bemerkungen:
Das Produkt ist nicht als solches geprüft. Die Zubereitung ist nach der konventionellen Methode (Berechnungsverfahren der EU-Richtlinie 1999/45/EG) und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft (Einzelheiten s. Kapitel 2 und 15). ________________________________________________________________________________
12. Umweltspezifische Angaben

Mobilität und Bioakkumulationspotential:
Keine Bioakkumulation, das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
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13. Hinweise zur Entsorgung
Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

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14. Angaben zum Transport
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15. Vorschriften

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/Chemikalien-VO eingestuft und gekennzeichnet.

Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

R-Sätze
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze

S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen

Enthält Permethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Nationale Vorschriften


Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:

Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten.
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
- BiozidG - W9- BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" - BGR 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen" Kennzeichnung / Einstufung gemäß EG-Richtlinien
Einstufung der Zubereitung gemäß EU-Richtlinie 1999/45/EG.
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16. Sonstige Angaben
Volltexte der R-Sätze aus den Kapiteln 2 und 3:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
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Weitere Informationen
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Verwender ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind erforderlich nach § 6 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Verordnung 1907/2006 (EG).

Source: https://www.hygieneprofi.biz/tpl/download/CIT-Sicherheitsbl%C3%A4tter-Bremsentod_Wasserbasis_V1_05072012.pdf

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